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Patientenverfügung

Warum ist sie so wichtig?
Treffen kann es jeden: Durch schwere Krankheit, einen Unfall oder nur durch zunehmendes Alter tritt eine Situation ein, in der der Mensch nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann. Wer auf der Intensivstation liegt und nur noch von Apparaten am Leben gehalten wird, kann sich nicht mehr selbst äußern.


Mit einer Patientenverfügung teilen Sie den Ärzten mit, welche medizinischen Behandlungen Sie im Notfall wünschen. Dennoch: 84 % (!) aller Deutschen haben bisher keine Patientenverfügung. (Quelle: DKV impulse, Ausgabe 03/09, Seite 24) Die in der Patientenverfügung enthaltenen Inhalte sind für den behandelnden Arzt verbindlich. Die gesetzliche Grundlage hat der Bundestag nach sechsjähriger Debatte im Juni 2009 beschlossen. Jetzt gibt es klare Regelungen, wie die Patientenverfügung verfasst werden muss.


Wie erfährt der Notarzt oder das Krankenhauspersonal, dass ich eine Patientenverfügung verfasst habe?
Unser Tipp: Ein kleiner Hinweis im Dokumentensafe Ihres Notfallkarten-Portals reicht aus, um darauf aufmerksam zu machen! (Die Informationskarte ist in der Broschüre Patientenverfügung zum Heraustrennen enthalten.)

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