Warum ist sie so wichtig?
Treffen kann es jeden: Durch schwere Krankheit, einen
Unfall oder nur durch zunehmendes Alter tritt eine Situation
ein, in der der Mensch nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann. Wer auf der Intensivstation liegt und
nur noch von Apparaten am Leben gehalten wird, kann sich
nicht mehr selbst äußern.
Mit einer Patientenverfügung teilen Sie den Ärzten mit,
welche medizinischen Behandlungen Sie im Notfall
wünschen.
Dennoch: 84 % (!) aller Deutschen haben bisher keine
Patientenverfügung. (Quelle: DKV impulse, Ausgabe 03/09, Seite 24)
Die in der Patientenverfügung enthaltenen Inhalte sind für
den behandelnden Arzt verbindlich.
Die gesetzliche Grundlage hat der Bundestag nach
sechsjähriger Debatte im Juni 2009 beschlossen.
Jetzt gibt es klare Regelungen, wie die
Patientenverfügung verfasst werden muss.
Wie erfährt der Notarzt oder das Krankenhauspersonal, dass ich eine Patientenverfügung verfasst habe?
Unser Tipp: Ein kleiner Hinweis im Dokumentensafe Ihres
Notfallkarten-Portals reicht aus, um darauf aufmerksam zu
machen! (Die Informationskarte ist in der Broschüre
Patientenverfügung zum Heraustrennen enthalten.)
Wir empfehlen die Beauftragung eines Notars oder Rechtsanwaltes im Hinlick auf Ihre individuellen, spezifischen Wünsche und Anforderungen.
Selbstverständlich haben wir für Sie einen Spezialanwalt für diesen Bereich zur Empfehlung.
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